Transparenz

Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen: Was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Deshalb möchte  sich das UniTheater der Initiative Transparente Zivilgesellschaft anschließen. Hier stellen wir gemäß der Selbstverpflichtung zentrale Informationen über unseren Verein UniTheater Karlsruhe e.V. übersichtlich bereit.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • Name: UniTheater Karlsruhe e.V. – kurz: UniTheater
  • Sitz, Anschrift, Vereinsregisternummer: siehe Impressum
  • Gründungsjahr: 1990
  • Anprechpartner für Transparenz: Moritz Pistohl (Kassenwart) c/o Studentisches Kulturzentrum Adenauerring 7 76133 Karlsruhe (E-Mail: vorstand@unitheater.de)

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Kunst und Kultur  nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheids des Finanzamts Karlsruhe (Steuernummer 35022/82791) vom 29.11.2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

  • 3 ehrenamtliche Vorstandsmitglieder
  • etwa 100 ehrenamtlich aktive und vorwiegend studentische Mitglieder

7. Angaben zur Mittelherkunft/8. Angaben zur Mittelverwendung

Jahresabschluss 2023

Jahresabschluss 2022

Jahresabschluss 2021

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Das UniTheater Karlsruhe e.V.  ist Mitglied im Landesverbandes Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. und registrierte Hochschulgruppe beim AStA am KIT.

Weiterhin sind wir registrierte Kulturgruppe beim Studentisches Kulturzentrum am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen.

2023: keine

2022: keine

2021: keine

2020: Corona-Soforthilfeprogramm der Landesregierung für die Vereine der Breitenkultur ausgezahlt durch den  Landesverbandes Amateurtheater Baden-Württemberg e.V.

2019: keine

2018: keine